AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Lieferung) gelten für alle an Isar Design („wir“) durch den Auftraggeber erteilten Aufträge für Leistungen und Werke.

1.2. Wir erbringen unsere Leistungen und Werke ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.

1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistungen oder Werke für den Auftraggeber vorbehaltlos erbringen.

§2 Urheberrechte / Nutzungsrechte / Eigenwerbung/ Auskunftsanspruch

2.1. Ohne unsere ausdrückliche Einwilligung dürfen unsere Leistungen und Werke, insbesondere Konzepte und Dokumente, einschließlich der Arbeiten von Subunternehmern /innen, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder genutzt werden.

2.2. Alle unsere Arbeiten (Entwürfe und Werke, Modelle, Visualisierungen, Präsentationen, Fotografien, Logos, Layouts, Skizzen, etc.) gelten im Verhältnis zum Auftraggeber auch dann als durch das Urheberrechtsgesetz geschützt (d.h. die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes werden entsprechend angewendet), wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Jede Nachahmung auch von Teilen unserer Arbeiten durch den Auftraggeber ist unzulässig.

2.3. Besteht keine anderslautende Vereinbarung, wird dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an den Leistungen und Werken von uns übertragen. Die Übertragung erfolgt erst mit der Zahlung des vollständigen Honorars. Bis dahin ist dem Auftraggeber die Nutzung der übertragenen Leistungen und Werken nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende Nutzung der Leistungen und Werke ist unzulässig und muss getrennt berechnet werden.

2.4. Sämtliche Nutzungsrechte an präsentierten, nicht jedoch zur Umsetzung ausgewählten Ideen verbleiben bei uns.

2.5. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungen und Werke durch den Auftraggeber für eine einmalige Nutzung beauftragt und vergütet. Ein Nutzungsrecht für eine mehrfache Nutzung der Leistungen und Werke ohne zusätzliche Vergütung wird ausdrücklich nicht erteilt. Nutzt der Auftraggeber ein von uns entworfenes Konzept mehrfach ohne unser ausdrückliches Einverständnis und zusätzliche Vergütung , sind wir berechtigt, von diesem Schadensersatz in Höhe von 40% der der ursprünglichen Auftragssumme für jede Verletzungshandlung zu verlangen.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Bauprojekt, eine andere Website, eine andere Plattform oder durch eine andere Gesellschaft) bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung und sind vergütungspflichtig.

2.7. Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur mit Agentur- und Urheberbenennung zulässig. Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt Isar Design zum Schadensersatz.

2.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben, auch wenn sie ausnahmsweise ein Miturheberrecht begründen, keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

2.9. Wir dürfen die von uns entwickelten Entwürfe, Visualisierungen in angemessener Weise mit dem Isar Design Namenszug und/ oder Logo kennzeichnen und – auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit – für unsere Eigenwerbung im Rahmen von Präsentationen sowie auf unserer Webseite unentgeltlich nutzen; Pressemitteilungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.

2.10. Über den Umfang der Nutzung steht uns gegen den Auftraggeber ein Auskunftsanspruch zu.

§3 Angebote

3.1. Unsere Angebote besitzen eine Gültigkeit von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum, soweit im Angebot nicht anderweitig vermerkt.

3.2. Auslagen und Nebenkosten sind gesondert zu erstatten. Gegen Nachweis trägt der Auftraggeber insbesondere sämtliche für die Durchführung des jeweiligen Auftrags angefallenen Reise-, Fahrt und Übernachtungskosten.

3.3. Die Preise in Angeboten und Rechnungen werden als Netto Kosten angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird separat ausgewiesen.

3.4. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung frei widerruflich. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben. etc. enthalten lediglich Annäherungsversuche, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.

3.5. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Isar Design nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben sowie entsprechende Datenträger zu löschen oder zu vernichten.

3.6. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers zustande.

§4 Zahlungsbedingungen/ Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

4.1. Die Vergütung ist gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, spätestens jedoch bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Für Leistungen, die nicht abgeliefert, sondern erbracht werden, ist die Vergütung im Zeitpunkt ihrer Erbringung fällig. Erfolgt vor der Ablieferung einer Arbeit oder der Leistungserbringung eine Abnahme, so ist die Vergütung bereits mit der Abnahme fällig.

4.2. Reisekosten und sonstige Auslagen werden gesondert (monatlich/14 tägig) berechnet.

4.3. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag das Eigentum von Isar Design. Eventuell erteilte Nutzungsrechte an Leistungen und Werken können bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung jederzeit widerrufen werden.

4.4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn und soweit seine zur Aufrechnung geltend gemachten Ansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des §354a HGB bleibt davon unberührt.

4.6. Werden unsere Werke oder Leistungen vom Auftraggeber über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ohne unsere Einwilligung genutzt, so wird eine angemessene Vergütung fällig. Diese sind mit uns schriftlich zu vereinbaren. Eventuelle auf Handlungen oder Unterlassungen beruhende Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftraggeber bleiben hiervon unberührt.

§5 Briefing / Gestaltungsfreiheit / Zusatzleistungen / Ausschluss

5.1. Basis unserer Tätigkeit bilden die bereitgestellten Informationen und Vorstellungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit der an uns übergebenen Informationen. Die Vorstellungen des Auftraggebers werden durch diesen schriftlich mitgeteilt.

5.2. Im Rahmen des Auftrags besteht für uns Gestaltungsfreiheit.

5.3. Die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erstellten Arbeiten und erbrachten Leistungen wird von uns nicht geschuldet.

5.4. Geschuldet wird jeweils nur ein Entwurf sowie dessen einmalige Überarbeitung. Wünscht der Auftraggeber über die einmalige Vorlage und Überarbeitung eines Entwurfs hinaus weitere Änderungen oder die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, so handelt es sich um Zusatzleistungen, die nach Zeitaufwand vergütet werden.

5.5 . Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit, die Isar Design dem Auftraggeber als Skizze liefert, sind ausschließlich zur eignen Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Isar Design übernimmt keinerlei Gewähr über die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Alle Planungsvorschläge sind lediglich als Ideenskizze zu verstehen. Vor deren Ausführung kann es erforderlich sein, weitergehende Informationen und Beratung bei geeigneten Fachleuten (Statiker, Elektriker, Bauamt, Architekt) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einzuholen. Beauftragt der Auftraggeber Dritte (z.B. Handwerker) so dürfen die Maße und Angaben den Dritten nicht als verbindliche Informationen übergeben werden. Der Auftraggeber muss die von ihm beauftragten Dritten vielmehr zu einer eigenen Ermittlung der Maße und sonstigen Angaben veranlassen.

5.6 Isar Design erstellt selbst keine statischen Berechnungen sondern arbeitet in Projekten – bei baulichen Maßnahmen – immer mit Statikern oder Bauträgern zusammen.

§6 Fremdleistungen / Unterauftragnehmer

6.1. Isar Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers an Dritte zu vergeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns entsprechende Vollmacht zu erteilen.

6.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.3. Wir haben das Recht, zur Erbringung unserer Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter einzuschalten.

§7 Freigabe / Produktionsüberwachung

7.1. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

7.2. Die Fertigstellung / Produktion wird von uns nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so sind wir ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

7.3. Unvermeidliche Tonwertänderungen/ Farbänderungen gegenüber Mustern, Entwürfen oder Ausdrucken berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation.

7.4 Aufgrund der künstlerischen Freiheit und der farblichen Abweichung von Bildschirmen kann es bei der Gestaltung zu Abweichungen kommen, diese berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation.

§8 Haftung / Freistellung

8.1. Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen. Wir verpflichten uns Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haften wir nicht für unsere Erfüllungsgehilfen.

8.2. Sofern wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Wir haften nur für eigenes Verschulden und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3 Isar Design übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Maße und sonstiger Angaben. Ebenso wenig übernimmt Isar Design keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte die von Isar Design ermittelten Maße und sonstigen Angaben verwendet.

8.4. Im Übrigen ist jede vertragliche und außervertragliche Haftung ausgeschlossen.

§9 Liefertermine / Verzug / Teilleistungen

9.1. Liefertermine oder Fristen müssen ausschließlich schriftlich fixiert werden.

9.2. Sofern wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist, die mit Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung bei uns oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Verzugs beginnt, zu gewähren.

9.3. Im Fall des Verzugs haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Auftraggeber infolge des Leistungs- bzw. Lieferungsverzugs nachweislich berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen oder wenn der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.4. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Auftraggeber unzumutbar ist, sind wir zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.

9.5. Jegliche Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge).

9.6. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist der Kunde ausschließlich berechtigt, Nachbesserung oder kostenfreie Ersatzlieferung zu verlangen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

§10 Rücktritt des Kunden / Stornierung/ Kündigung

10.1 Tritt der Kunde zurück, wird der bisher angefallene Aufwand in Rechnung gestellt.

10.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

10.3 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt.

10.4 Insbesondere bei trotz wiederholter Aufforderung weiterhin bestehendem Zahlungsverzug seitens des Kunden gegenüber Isar Design und deren Zulieferern als auch bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder diese AGB, ist behält sich Isar Design vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und eingekauften Fremdleistungen sind vom Kunden zu 100% zu vergüten.

§11 Sonstiges

11.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Freising.

11.2. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien, insbesondere für die auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen Isar Design und dem Auftraggeber bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.

11.4. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder eines auf der Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Ganzen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen betroffen sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle sonstiger Vertragsbestimmungen gilt anstelle jeder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche durchführbare und wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.